M. Brusten ( 16.9.2000)
Vorschläge zur Änderung der Satzung der ELSG zur Entscheidung auf der MV (Jahreshauptversammlung) am 4.12.2000, 19.30 Uhr, Herzogstraße 42. (Das Vereinsrecht schreibt solche Verfahrensweisen vor, deshalb veröffentlichen wir hier und im gedruckten Info-Rundbrief die vorgeschlagenen Änderungen.)
der erste Satz soll heißen: Der Verein führt den Namen Else-Lasker-Schüler-Gesellschaft e.V. und hat seinen Sitz in Wuppertal (es wird - da der Verein längst im Vereinsregister eingetragen ist, gestrichen: soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V..Der Verein )
Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Berufung einzuberufen Wegen des unvertretbaren Aufwandes der Einberufung einer MV lediglich zu diesem speziellen Zweck wird vorgeschlagen, den genannten Satz wie folgt zu ändern: ....., so hat der Vorstand die Berufung auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen, wobei die Mitgliedschaft bis dahin ruht.
gemacht wird, die über die Mindestzahl 5 hinausgehen: ........Pressesprecher(in) und gegebenenfalls weiteren Personen als Beisitzern.
Meinung des Beirats einholen gestrichen, da die Erfahrung vieler Jahre gezeigt hat, daß der Beirat keine Funktion hat; siehe dazu (5)
Beirat in der Praxis - in allen Punkten des § 10 - keinerlei Funktion hat: Neuwahlen nach der Wahl des ersten Beirats hat nie gegeben. Eine Beratung des Vorstandes durch den Beirat fand nicht statt Der Vorstand wurde nie von Sitzungen des Beirats verständigt. Die jährlich vorgesehene gemeinsame Tagungen von Vorstand und Beirat fand nie statt. Eine Geschäftsordnung, die sich der Beirat hätte geben müssen, existiert nicht.
Mindestens einmal im Jahr soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Das heiß: der Einschub und zwar im 1. Quartal wird gestrichen, da völlig unnötig und aus Erfahrung praxisfremd.
heißen: Auch eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von vier Fünftel aller abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Denn: es geht in § 13 zum einen nur um Beschlußfassungen der Mitgliederversammlung und es macht zum anderen keinen Sinn, wenn die Änderung des Zwecks des Vereins strengeren Abstimmungsmodalitäten unterliegt als die in § 13 bereits festgelegten Mehrheiten für die Auflösung des Vereins.
Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Sie ersetzt die erstmals am 23.11.1990 errichtete und nachfolgend am 8.1.1991, am 29.8.1991 und am 6.12.1995 geänderte Satzung. |
Else-Lasker-Schüler-Gesellschaft e.V. * Kolpingstraße 8 * 42103 Wuppertal; Telefon & Fax: 0202 30 51 98 e-mail: ELS.Gesellschaft@Wtal.de Homepage: http://www.els.gesellschaft.wtal.de Vorsitzender: Hajo Jahn; Stellvertreter: Dr. Klaus Becker; Schatzmeister: Herbert Beil; Schriftführerin: Renate Dohm; Pressesprecher: Christian Sabisch; Beisitzer: Wendla Boettcher-Streim, Monika Fey und Prof. Dr. Manfred Brusten sowie die Autoren Herta Müller, Hans Joachim Schädlich und Jiri Grusa. Bankverbindungen: Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ 330 500 00 Beitragskonto: 968 768 / Spendenkonto: 958 900 Stiftung "Verbrannte und verbannte Dichter-/ Künstler-innen": Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ 330 500 00 Konto: 902 999 Homepage der Stiftung "Verbrannte und verbannte Dichter-/ Künstler-innen": www.Exil-Archiv.de |
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