Innenministerium genehmigt Verträge

LVR

Gründung des Zentrums für verfolgte Künste rückt näher

Köln./Solingen. 21. August 2014. Die Gründung des Zentrums für verfolgte Künste rückt einen Schritt näher. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen teilte nun der Stadt Solingen und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit, dass es diesem Vorhaben zustimmt.

Viele Künstlerinnen und Künstler werden in Diktaturen mit Arbeitsverboten belegt, von Haft bedroht und verfolgt. Oftmals bleibt ihnen nur die Flucht. Den in der Nazidiktatur betroffenen Künstlerinnen und Künstlern blieb häufig auch nach 1945 die Wertschätzung verwehrt, so dass viele in Vergessenheit gerieten.

 

Um das Werk und Leben der von Verfolgung bedrohten Künstlerinnen und Künstler zu erforschen, sie verstärkt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Folgen dieser Unterdrückung für das künstlerische Leben aufzuzeigen, wollen der LVR und die Beteiligungsgesellschaft der Stadt Solingen(BSG) das Zentrum für verfolgte Künste in Form einer GmbH betreiben. Ihren Sitz wird diese im Kunstmuseum Solingen haben. Der LVR wird als Mehrheitsgesellschafter einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 290.000 Euro, die BSG in Höhe von 145.000 Euro zur Verfügung stellen. Die GmbH wird eng mit der "Bürgerstiftung für verfolgte Künste - Else-Lasker-Schüler-Zentrum - Kunstsammlung Gerhard Schneider" zusammenarbeiten, die im Kunstmuseum Solingen bereits Teile ihrer Sammlung präsentiert. Entsprechende Kooperationsvereinbarungen sind vorbereitet und liegen der Stiftungsaufsicht vor.

"Das Thema der verfolgten Künste hat eine hohe Aktualität, die sich leider nicht auf die Zeit des Nationalsozialismus beschränkt. Das Zentrum für verfolgte Künste wird nun zeigen, welche Auswirkung die Verfolgung und Unterdrückung von Künstlerinnen und Künstlern hatte und auch heute noch hat. Ich bin sicher, dass wir spannende, interessante und berührende Ausstellungen erleben werden", so  LVR-Direktorin Ulrike Lubek.

"Wir freuen uns sehr, dass wir einen entscheidenden Schritt zur Gründung des Zentrums vorangekommen sind. Auch die Bürgerstiftung hat entsprechende Beschlüsse gefasst. Wir erwarten keine weiteren formalen Hindernisse und werden nun den notwendigen Termin beim Notar durchführen", so Oberbürgermeister Norbert Feith.

Wenn eine Kommune oder ein Kommunalverband sich an einer GmbH beteiligen will, bedarf es der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden. Für die Stadt Solingen ist dies die Bezirksregierung Düsseldorf. Für den LVR ist das Innenministerium zuständig, welches nun abschließend entschied.

 

Kommentar:

Das "Zentrum der verfolgten Künste" ist eine jahrzehntelange Initiative der Else Lasker-Schüler-Gesellschaft mit Unterstützung des PEN Zentrums deutschsprachiger Autoren im Ausland ("Exil-PEN").

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